Neue Solardachpflicht für Bestandsgebäude 2026

Seit dem 01.01.2026 gilt eine Solardachpflicht jetzt auch für Bestandsgebäude, bei denen die vollständige Erneuerung der Dachhaut durchgeführt wird.

Bestandsgebäude

  • Als umfassende Dachsanierung gilt dabei eine vollständige Erneuerung der Dachhaut. Die Pflicht trifft also Eigentümer, die ihr Dach komplett neu decken lassen.“
  • Mindestgröße von Solaranlagen im Bestand sollen 30 Prozent der geeigneten Dachfläche betragen

Die Solardachpflicht gilt grundsätzlich bei

  1. Nichtwohngebäuden, wenn zu deren Errichtung der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wurde,
  2. Gebäuden von Kommunen, bei denen die vollständige Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Juli 2024 begonnen wurde,
  3. Wohngebäuden, wenn zu deren Errichtung der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wird,
  4. Bestandsgebäuden, bei denen die vollständige Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Januar 2026 begonnen wird, sowie
  5. Stellplatzflächen, die für Nichtwohngebäude mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen errichtet werden. 

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Links zu weiteren Infos:
Solardachpflicht – Landeshauptstadt Düsseldorf

Mettmann: Solarpflicht in NRW jetzt auch für Bestandsgebäude