Neue Solardachpflicht für Bestandsgebäude 2026
Seit dem 01.01.2026 gilt eine Solardachpflicht jetzt auch für Bestandsgebäude, bei denen die vollständige Erneuerung der Dachhaut durchgeführt wird.
Bestandsgebäude
- Als umfassende Dachsanierung gilt dabei eine vollständige Erneuerung der Dachhaut. Die Pflicht trifft also Eigentümer, die ihr Dach komplett neu decken lassen.“
- Mindestgröße von Solaranlagen im Bestand sollen 30 Prozent der geeigneten Dachfläche betragen
Die Solardachpflicht gilt grundsätzlich bei
- Nichtwohngebäuden, wenn zu deren Errichtung der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wurde,
- Gebäuden von Kommunen, bei denen die vollständige Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Juli 2024 begonnen wurde,
- Wohngebäuden, wenn zu deren Errichtung der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wird,
- Bestandsgebäuden, bei denen die vollständige Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Januar 2026 begonnen wird, sowie
- Stellplatzflächen, die für Nichtwohngebäude mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen errichtet werden.
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Links zu weiteren Infos:
Solardachpflicht – Landeshauptstadt Düsseldorf
Mettmann: Solarpflicht in NRW jetzt auch für Bestandsgebäude